Betriebswirtschaftliches Praxisgründungskonzept

All das bedeutet: Der Zahnarzt muss ein Konzept haben. Er braucht ein betriebswirtschaftliches Praxisgründungskonzept, das die Basis für das später zu beachtende betriebswirtschaftliche Praxisführungskonzept bildet. Es setzt sich zusammen aus neun interdependenten Positionen, die zu beachten sind, wenn der wirtschaftliche Praxiserfolg gewährleistet sein soll. Dies sind:
Standort und Praxisräume
+ Patientenstruktur
+ Investitionen
+ Finanzierung
+ Praxiskosten
+ Steuern
+ Darlehenstilgung
+ Vorsorge
+ Lebenshaltung
= wirtschaftlicher Praxiserfolg.
Stichwortartig sind hier jene Bereiche genannt, die jeweils für sich, aber auch in ihrem Zusammenhang gründlich zu bedenken und in denen die wichtigsten Entscheidungen zu treffen sind. Und zwar nicht nur am Anfang – vor der Praxisgründung – sondern auch später nach der Praxisgründung, wenn es um die kontinuierliche betriebswirtschaftliche Praxisführung geht.
Während sich ein angestellter Zahnarzt den genannten Aufgaben und Problemen nicht widmen muss, sind sie – und ihre richtige Lösung – für einen niederlassungswilligen Zahnarzt jedoch von ebenso entscheidender wie grundlegender Bedeutung. Denn er muss sich Gedanken machen über:
den patientenorientierten Praxisstandort und die Praxisräumlichkeiten
die strukturelle Zusammensetzung und Zahl der zukünftigen Patienten
die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Investitionen ( z.B. in medizinisch- technische Geräte)
die laufzeitgerechte Finanzierung der Investitionsvorhaben
die Auswahl, den Einsatz und die Führung des Personals
die Rücklagenbildung für spätere Steuerzahlungen
die Darlehenstilgung, d.h. die Rückführung der Fremdmittel, die für die selbstständige Berufsausübung in freier Praxis aufgenommen wurden
die ausreichende Vorsorgebildung (auch für die Familie) für Zeiten des Krankseins und des Alters
die Verwendung von liquiden Mitteln aus dem Praxisertrag für die private Lebensführung
Entscheidend ist – und das zeigt sich hier in aller Deutlichkeit – dass der Erfolg der eigenen Praxis primär von der Leistungsbereitschaft und von der nicht nur medizinischen, sondern eben auch betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zahnarztes abhängt. |