Geltungsbereich und versicherte Personen

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.
Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die KFZ- Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Für den Fahrer empfiehlt sich eine Fahrerschutzversicherung gegen einen geringen Extrabeitrag.
Auch Schutzbriefleistungen (Hilfe bei Pannen, Unfällen und weiteren Notfällen im In- und eingeschränkten Ausland- rund um die Uhr wie z. B. Abschleppleistungen, Bergen, Ersatz bei Fahrzeugausfall, Krankenrücktransport etc.) können gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur KFZ-Versicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers. |