Ab 2009: Euro-EBM
Auswirkungen auf die Vergütung
Insgesamt wird es in den alten Bundesländern zu einer Erhöhung der Gesamtvergütung um ca. 7 % kommen, in den neuen Bundesländern um ca. 17 %. Für alle Kassenärztlichen Vereinigungen wird es Zuwächse geben, die Unterschiede sind jedoch groß.
Erklärtes Ziel der Verhandlungen war es, Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern abzubauen. Dies führt dazu, dass die neuen Länder sehr gut abschneiden, die Gesamtvergütung für Ärzte in den alten Bundesländern aber weniger stark angehoben wird.
Auf KV-Ebene wird die Gesamtvergütung in einen Hausarzt- und einen Facharzttopf aufgeteilt. Der Anteil der einzelnen Fachgruppen an der Gesamtvergütung entspricht dem Anteil in den Jahren 2007/2008 (die jeweiligen Quoten sind auf KV-Ebene festgelegt). Durch diese Aufteilung konnte verhindert werden, dass Hausärzte durch die Reform der Honorarverteilung benachteiligt würden.
Bedeutung der Regelleistungsvolumen für den einzelnen Arzt
Die praxisbezogenen Regelleistungsvolumen sollen eine übermäßige Leistungsausdehnung des Arztes verhindern. Sie stellen die Budgetgrenze dar, bis zu der ein Arzt Leistungen zu den im Euro-EBM enthaltenen Preisen abrechnen kann. Leistungen, die darüber hinausgehen, sollen geringer vergütet werden.
Die Höhe des Regelleistungsvolumens hängt für den einzelnen Arzt von der Fallzahl im Vorjahresquartal und vom durchschnittlichen Fallwert der Fachgruppe ab. Für den einzelnen Arzt bedeutet dies, dass er bei Überschreitung seines Regelleistungsvolumens weiterhin Gefahr läuft, Leistungen nicht oder nicht ausreichend vergütet zu bekommen.Ärzte, die in arztgruppen- und schwerpunktgleichen Berufsausübungsgemeinschaften tätig sind, erhalten einen Aufschlag von zehn Prozent auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen.
Entsprechend werden die Regelleistungsvolumina um 10 % erhöht.
Konkrete Aussagen zu den Auswirkungen des Euro-EBM auf den einzelnen Arzt können erst getroffen werden, wenn die praxisbezogenen Regelleistungsvolumina feststehen.
Die Höhe des Regelleistungsvolumens müsste den Ärzten bis zum 30. November 2008 bekannt gegeben werden. Es sind bereits Zweifel laut geworden, ob dieser Termin eingehalten werden kann.
Zusätzlich zum Regelleistungsvolumen können Hausärzte auch noch in den Genuss eines zweiten Honorarvolumens kommen. Dieses setzt sich aus den Fallwertzuschlägen zusammen, die es für qualitätsgebundene Leistungen geben wird. Ärzte, die bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, erhalten somit für festgelegte Leistungsbereiche einen Aufschlag von bis zu 3,50 Euro pro Fall.
Außerdem werden verschiedene Leistungen weiterhin extrabudgetär vergütet. Dazu gehören insbesondere Leistungen nach Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (Paragrafen 73 b und 73 c SGB V), zur integrierten Versorgung sowie Leistungen im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP). Aber auch Früherkennung und Mutterschaftsvorsorge, Akupunktur, Schmerztherapie und andere Leistungen fallen nicht in das Budget. |