Die Hausratversicherung

Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.
Im Rahmen der Außenversicherung besteht über den Vertrag weltweiter Versicherungsschutz. Wertsachen sind i. d. R. bis zu 25 % der Versicherungssumme abgesichert. Eine Erhöhung ist möglich.
Fahrräder sind bis zu einer bestimmten Summe mitversichert. Auch Überspannungsschäden durch Blitz sind abgedeckt.
Weitere Einschlüsse von z. B. Elementarschäden (Lawinen, Schneedruck, Rückstau etc.) sind möglich gegen Beitragszuschlag.
Parallel dazu empfiehlt sich eine Glasversicherung für Wohnungen oder Häuser. Hier wird ein separater Beitrag kalkuliert.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers. |