Fragen und Antworten – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Fragen-Antworten – Arbeitnehmer

Fragen und Antworten

zu Ihrer Entgeltumwandlung…

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen besonderen Weg der Vermögensbildung zur Verfügung. Einen Weg, der die zuverlässliche Entwicklung einer Renten-versicherung clever mit Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit kombiniert und Sie so zu einer Rendite führt, die mit einem vergleichbaren privaten Sparplan nicht erzielbar ist. Dieser Weg ist die Direktversicherung!

Fragen, die sich Ihnen beim Ansehen der Unterlagen vielleicht noch stellen, möchten wir hier kurz und bündig beantworten.

Was ist Entgeltumwandlung?

Der Verzicht auf Barauszahlung eines Teils Ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer gleichwertigen Altersversorgung. Ein anderer Ausdruck ist Gehaltsumwandlung.

Warum wird mir eine Entgeltumwandlung angeboten?

Die gesetzliche Rente wird künftig nur noch eine Grundversorgung bieten können. Deshalb fördert der Gesetzgeber verstärkt die Betriebliche Altersversorgung. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen die Möglichkeit, Entgeltanteile in eine Betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Welche Vorteile habe ich?

Besonders lukrativer Weg, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Alters-versorgung aufzubauen, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen und die Hinterbliebenen abzusichern.

Beiträge sind im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis 4 % der Beitragsbemessungs-grenze in der allgemeinen Renten-versicherung (BBG) steuerfrei.

… damit es mit Ihrer Rente

aufwärts geht!

Im Jahre 2024 entspricht dies einem Betrag von 3.624,- € (monatlich 302,00 €).

Der bAV Höchstbeitrag 2024 beträgt 604,- € (Monat) bzw. 7.248,- € (Jahr) steuerfrei. Wenn keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen genutzt wird.

Bei Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers besteht ein Rechtsanspruch auf Übertragung des Werts der Versorgung auf den neuen Arbeitgeber für Zusagen ab dem 01.01.2005.

Bei Ausscheiden kann der Vertrag mitgenommen werden und z. B. privat fortgesetzt werden.

Erhalte ich die Rente lebenslang?

Ja, ohne Wenn und Aber.

Und was ist mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen?

Die Rente unterliegt als „sonstige Einkünfte“ der vollen Besteuerung.

Da jedoch der Steuersatz im Alter in der Regel geringer ausfällt und ggf. Freibeträge genutzt werden können, profitieren Sie von dieser Steuerersparnis.

Für Leistungen aus einer Betrieblichen Altersversorgung sind von Ihnen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Sind die Leistungen sicher?

Ja, denn die Gesellschaften unterstehen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und müssen regelmäßig nachweisen, dass die

versicherten Leistungen erbracht werden können.

Zum anderen besteht „sofortige Unverfallbarkeit“. Damit ist sichergestellt, dass ausschließlich Sie Ihre versicherten Leistungen erhalten. Die Ansprüche aus der Direktversicherung sind abgesichert.

Welche Unterlagen dokumentieren meinen Anspruch?

Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung – diese wird Teil Ihres Arbeitsvertrages. Von der Gesellschaft erhalten Sie dann Ihre Versicherungsbescheinigung. Zudem erhalten Sie jährlich eine Überschuss-mitteilung, welche die Höhe der garantierten Leistungen bescheinigt.

Was bedeutet „garantierte Rente“?

Das ist die Rente, die sich aus Ihrem über die Laufzeit eingezahlten Kapital und der  Garantieverzinsung .ergibt.

Und was sind „Überschüsse“?

Das ist überwiegend der Kapitalertrag, den das Unternehmen über die Garantie hinaus erzielt. Überschüsse schwanken von Jahr zu Jahr – abhängig von den Einflüssen der Finanzmärkte und dem Risikoverlauf der Tarife.

Überschüsse werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben und erhöhen die Rente.

Was heißt „Mindestlaufzeit“?

Die Mindestlaufzeit, auch Rentengarantie-zeit genannt, ist der garantierte Gesamtzeitraum der Rentenzahlung im Falle Ihres Todes nach Rentenbeginn.

Beispiel für 10 Jahre Mindestlaufzeit: Angenommen Rentenbeginn ist mit 65 und Sie sterben mit 67 –  dann bekommen Ihre Hinterbliebenen noch weitere 8 Jahre die Rente – also insgesamt 10 Jahre.

Wann kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden?

Die Beitragszahlung in die Direktversicherung ist sehr flexibel. Es ist also Ihre eigene Entscheidung.

Was heißt „Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit“?

Falls Sie während der Einzahlungsphase berufsunfähig werden sollten, zahlt die Gesellschaft Ihre Beiträge weiter, so dass Sie Ihr Sparziel immer erreichen.

Kann ich statt der Rente eine Kapitalabfindung wählen?

Ja, jedoch müssen Sie dies vor Rentenbeginn mitteilen.

Wer sind die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen?

Der überlebende Ehegatte, mit dem Sie zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren.

Der Lebenspartner, mit dem Sie zum Zeitpunkt des Todes in einer gemäß §1 LpartG eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.

Der Lebensgefährte, sofern Sie nicht verheiratet waren, mit dem Sie in einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben und den Sie der Gesellschaft vor Eintritt des Versorgungsfalls genannt haben.

Ihre Kinder im Sinne des §32 Abs. 3 und 4 Satz Nr. 1 bis 3 EstG.

Sonstige Erben (hier ist die Todesfall-leistung auf insgesamt 8.000 € begrenzt).

Was geschieht, wenn ich den Arbeit-geber wechsele?

Übertragung

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung auf den neuen Arbeitgeber. Sie können die Übertragung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem früheren Arbeitgeber verlangen, wenn die Zusage ab dem 01.01.2005 erteilt wurde.

Mitgabe:

Wie bisher kann bei Ihrem Ausscheiden die Zusage (Vertrag) vom neuen Arbeit-geber übernommen werden und bei der Gesellschaft weitergeführt oder auf eine andere Direktversicherung (Pensions-kasse, Pensionsfonds) übertragen werden.

Sie können den Vertrag privat weiterführen, dürfen den Vertrag aber weder abtreten, beleihen noch kündigen.

Kann ich den Vertrag kündigen und auszahlen lassen?

Nein, gemäß Betriebsrentengesetz dient der Vertrag zur Altersversorgung. Aufgrund dessen können Sie den Rückkaufswert nicht in Anspruch nehmen. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich.

Abtretungen und Beleihungen sind ausgeschlossen.

Für Ihre finanzielle Versorgung sollten Sie jetzt selbst aktiv werden…

 … wir helfen Ihnen dabei!

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