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Basis Rente

 

Basis-Rente für Arbeitsnehmer

Die gesetzliche Rentenversicherung kann für die Zukunft keine ausreichende Altersversorgung mehr gewährleisten. Für einen finanziell gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer heute selbst Vorsorge treffen. Hierfür ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

 

 

 

 

 

 

 

 

Was die Basis-Rente Arbeitsnehmer bietet

  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem RentenbeginnBasis-Rente für Freiberufler

 

Basis-Rente für Arbeitsnehmer

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19.9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

 

 

 

Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

 

Mehr zum Thema „Basis-Rente“:

Die Basis-Rente

So funktioniert die Basis-Rente

Basis-Rente für Beamte

Basis-Rente für Unternehmer und Geschäftsführer

Basis-Rente für Freiberufler

Basis-Rente für Arbeitsnehmer


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