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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)


Das Einkommen ist die Basis für unseren Lebensunterhalt

Unser Einkommen ist sehr unterschiedlich. Doch ganz gleich, wie viel wir verdienen - es gibt uns die Freiheit, unser Leben zu gestalten. Bei der Absicherung unseres wichtigsten Kapitals - unserer Arbeitskraft - macht der Gesetzgeber allerdings große Unterschiede, abhängig vom Alter und vom Berufsstand.

 

Nur in einem Punkt sieht es für uns alle gleich aus:

Die gesetzlichen Leistungen bei Invalidität reichen nicht annährend aus, um den Lebensstandard zu sichern. Seitdem die so genannte "Erwerbsminderungsrente" etabliert wurde, gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

 


Das zahlt "Vater Staat" bei Berufsunfähigkeit

  • Nach dem 01.01.1961 Geborene erhalten nur noch eine so genannte "Erwerbsminderungsrente". Bei dieser Rente spielt der zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle, sondern nur die generelle Arbeitsfähigkeit. Sie können auf irgendeine zumutbare Tätigkeit verwiesen werden, die nicht Ihrer Qualifikation entspricht. 
  • Für Berufseinsteiger sieht es noch schlechter aus. Wer weniger als 5 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit. 
  • Das gilt auch für Hausfrauen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen sowie Selbständige, die keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

 


Die Rentenhöhe ergibt sich aus einem 3-stufigen System

Ob man bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung die ohnehin knappe gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt bekommt, hängt davon ab, wie viele Stunden man nach Einschätzung des Versicherungsträgers täglich noch arbeiten kann.

Es zählt das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Berücksichtigt werden sämtliche denkbaren Beschäftigungsmöglichkeiten, und es kommt nicht darauf an, welchen Beruf der Versicherte gelernt bzw. ausgeübt hat.  Solange man noch in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden täglich beispielsweise als Pförtner oder Hilfskraft zu arbeiten, gibt es gar keine Rente. Ungeachtet dessen, ob ein solcher Job angesichts der schwachen Arbeitsmarktlage überhaupt zu bekommen wäre.

 

Und nur, wer die Arbeitsfähigkeit von drei Stunden pro Tag tatsächlich unterschreitet, erhält 100% der gesetzlichen Erwerbsminderung – diese „volle“ Erwerbsminderungsrente beträgt insgesamt nur etwa 32% des letzten Bruttoeinkommens!

 

 




Das häufig unterschätzte Risiko

Ob Azubi oder Akademiker, kaufmännischer Angestellter oder Handwerker - Berufsunfähigkeit kann jeden von uns treffen. Das Risiko wird in allen Berufsgruppen unterschätzt.

 

Fakt ist: In der Vergangenheit schied jeder 4. Erwerbstätige vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Dabei trifft es nicht - wie allgemein angenommen - vor allem nur Berufstätige, die größeren Unfallrisiken oder starken körperlichen Belastungen ausgesetzt sind (wie Handwerker), sondern Menschen aller Berufsgruppen und Schichten.

 

Denn: Immer häufiger führen Alltagsstress, psychische Belastungen am Arbeitsplatz oder familiäre Probleme Menschen in die Berufsunfähigkeit. Mit 36 % sind psychische Erkrankungen die Hauptursache für Erwerbsminderung. Und noch ein Vorurteil erweist sich als falsch: Nicht nur ältere Menschen müssen ihren Beruf aufgeben - 25 % aller Rentenempfänger sind jünger als 45 Jahre.

 

Das bedeutet, dass Sie sich privat absichern müssen. Großer Handlungsbedarf besteht vor allem auch für Berufseinsteiger sowie für Selbstständige und Freiberufler.

 

Wie Sie sich gegen diese drastischen finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit absichern können, erfahren Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit uns.