Basis Rente
Basis-Rente für Freiberufler
Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.
Was die Basis-Rente Freiberuflern bietet
Freie Entscheidung über die Höhe der Beiträge
Steuerliche Förderung der Beiträge
Finanzierung in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn durch flexible Zuzahlungen
Freie Wahl der Kapitalanlage ohne Kapitalvorschriften wie z. B. beim Versorgungswerk
Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
Altersvorsorge vor Rentenbeginn in voller Höhe insolvenzgeschützt
Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Basis-Rente für Unternehmer und Geschäftsführer
Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerke ein.
Basis-Rente für Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und ähnliche sind in Kammern organisiert.
Teilweise ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk gebunden.
Die Beiträge zu diesen Versorgungswerken sind vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.
Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.
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