Basis Rente
Basis-Rente für Beamte
Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge.
Was die Basis-Rente Beamte bietet
Von der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte unabhängige Altersvorsorge
Steuerliche Förderung der Beiträge
Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Basis-Rente für Beamte
Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Zur Berücksicherung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.
Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (somit maximal 10.865 €).
Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.
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