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Risikolebensversicherung - Umwandlung möglich Während der ersten Zehn Jahre Laufzeit steht den Versicherungsnehmern das Recht zu, ihre bestehende Risikolebensversicherung umzuwandeln.

Das Umtauschrecht

Der Sinn einer Risikolebensversicherung (RLV) ist es, finanziell vom jeweiligen Versicherungsnehmer (VN) abhängige Personen abzusichern, falls der VN verstirbt. Dabei bestimmt der VN selbst, wer bezugsberechtigt ist. Demnach dient eine einfache RLV der Bildung von Kapital, auch als individuelle Vorsorge für das Alter. Landläufig wird diese Form als Hinterbliebenenversicherung bezeichnet. Unter den RLV existieren im Übrigen auch bestimmte Hybridprodukte, meist teurere Kombinationen verschiedener Versicherungsleistungen.
Wird die RLV als Todesfallversicherung überflüssig, kann innerhalb der ersten zehn Jahre Laufzeit ein Umtauschrecht in Anspruch genommen werden:
Dann hat der VN die Möglichkeit, die RLV in eine Erlebnisversicherung umzuwandeln, beispielsweise in eine Kapitallebensversicherung. Hier werden alle Beiträge angelegt und gleichlaufend verzinst, z.B. durch festverzinsliche Wertpapiere oder Fonds. Nach dem Laufzeitende kann dem Beitragszahler eine vergleichsweise hohe Versicherungssumme ausbezahlt werden.

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