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Rürup-Rente - Basis-Rente für Arbeitnehmer

Mit der Neuregelung der Altersvorsorge im Jahr 2005 wurde ein Drei-Schichten-Modell verwirklicht. Die Basis-Rente - besser unter dem Namen Rürup-Rente bekannt - bildet zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die erste Schicht.

Die Rürup-Rente soll ausschließlich der Basisversorgung im Alter dienen und ist deshalb besonders geschützt. Das angesparte Guthaben braucht beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht verwertet zu werden. Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt. Während der Ansparzeit ist das Guthaben zudem unpfändbar. Da eine Rürup-Rente als Altersvorsorge grundsätzlich nicht vererbt werden kann, bieten die Versicherer verschiedene Vertragskonstruktionen, die den überlebenden Ehepartner und Kinder, für die noch Kindergeld bezahlt wird, trotzdem begünstigen.

Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, das bedeutet, die Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen zum Teil steuerlich absetzbar. Das sind 78 % der Beiträge im Jahr 2014 und 80 % im Jahr 2015. Der Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 % erreicht sind. Wer seine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft hat, kann mit einer Rürup-Rentenversicherung also deutlich Steuern sparen.

Geförderte Rürup-Verträge werden als konventionelle Geldanlage mit Garantiezins oder als fondsgebundene Rentenversicherungen mit hohen Renditechancen angeboten. Im Vordergrund steht bei beiden Formen die Absicherung durch eine lebenslange Rentenzahlung.

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