Startseite »

Krankenversicherung - Gesundheitsreform 2011


Nach der Gesundheitsreform 2011 bleibt den Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen erneut weniger Netto vom Brutto. Der monatliche Beitragssatz wurde auf 15,5 Prozent und somit auf das 2009er Niveau angehoben. Neu und insofern wettbewerbsfördernd ist der sogenannte Zusatzbeitrag. Jede gesetzliche Krankenkasse kann ihn in beliebiger Höhe und nach eigenem Ermessen erheben. Wie bei anderen Versicherungen auch, berechtigt eine Erhöhung des Zusatzbeitrages zur vorzeitigen Kündigung. 

Der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 8,2 Prozent, der des Arbeitgebers dagegen nur 7,3 Prozent. Der Abstand von 0,9 Prozent bleibt bis auf Weiteres unverändert bestehen. Zukünftige Rentenbeitragserhöhungen betreffen jeweils nur den Arbeitnehmeranteil. Auch die privaten Krankenversicherungen haben zum Jahresbeginn ihre Tarife angehoben. Durch einen professionellen Preis-Leistungs-Check lassen sich die Mehrkosten in vielen Fällen durch eine Tarifänderung zumindest teilweise reduzieren. Ein Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter ist aufwändig und oftmals mit einem noch höheren Beitrag verbunden. Angesammelte Altersrückstellungen können nicht mitgenommen werden, sie bleiben beim bisherigen Versicherer.

Überhaupt sollte der Jahreswechsel Anlass für einen allgemeinen Versicherungscheck sein. Die meisten Verträge für Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Gebäude oder für das Auto sind mit dem Kalenderjahr identisch. Erhöhen sich die Beiträge, kann vorzeitig gekündigt werden. Das Bessere ist des Guten‘ Feind. Das gilt für alle privaten Versicherungen ebenso wie für die Energien Strom und Gas.

Copyright © 2009 Branchen Homepage by Pluspol GmbH