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Die Notwendigkeit der Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei Erkrankungen sowie nach Unfällen, sofern in diesem Fall keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. In Deutschland existiert die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, so dass ein fehlender Versicherungsschutz bei hier lebenden Menschen eigentlich nicht vorkommen kann. Falls Touristen oder Geschäftsreisende weder über ihr Heimatland krankenversichert sind noch eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, müssen sie alle Behandlungskosten selbst tragen. Sofern sie ein Visum benötigen, ist der Nachweis einer innerhalb der EU gültigen Krankenversicherung ohnehin erforderlich. Wenn Menschen in Ausnahmefällen entgegen der gesetzlichen Vorschrift keinen Krankenversicherungsschutz genießen und Behandlungskosten nicht selbst tragen können, beschränkt sich die vom Sozialamt finanzierte medizinische Versorgung auf die Notfallbehandlung.

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