Startseite »

Betriebliche Altersvorsorge - Gute Gründe für die Betriebliche Altersvorsorge Für viele Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) der wichtigste Teil der privaten Altersvorsorge. Produkte der betrieblichen Altersvorsorge stehen bei den Arbeitnehmern hoch im Kurs, da durch Direktversicherungen, die Pensionskasse und Pensionsfonds steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entgeltanteile eingespart werden können. Dies hängt mit dem System der so genannten "Entgeltumwandlung" zusammen. Im kleinen Stil kennt man diese Vorgehensweise vom Zahlungssystem der vermögenswirksamen Leistungen (vL), welche vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers abgeführt werden. Neben mittelbaren Durchführungswegen der bAV (beispielsweise Direktversicherung und Pensionskasse) gibt es jedoch auch direkte Durchführungswege wie die so genannte "Direktzusage". Bei einer Direktzusage sind die Bestandteile der betrieblichen Altersvorsorge sehr individuell und viele Unternehmen bieten attraktive Zuschüsse und Bonussysteme. Die Betriebsrente wird dem Arbeitnehmer im Rentenalter unmittelbar vom Unternehmen und nicht von einem externen Versicherungsinstitut ausgezahlt.

Aus Arbeitnehmersicht sind bAV-Produkte besonders gut, um vom "Bruttoeinkommen" per Entgeltumwandlung effektiv zu sparen. Trotz der Altersvorsorgeaufwendungen ist der Nettoverdienst jedoch nicht im gleichen Verhältnis geringer, was damit zusammenhängt, dass die bAV-Beiträge vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Je nach Familienstand und Steuerklasse lässt sich auf diesem Weg sehr effektiv für das Alter vorsorgen. Dazu können Arbeitnehmer profitieren, da ihre Unternehmen, beispielsweise bei der Direktversicherung, häufig sehr gute Konditionen mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgehandelt haben. Es gibt Sammel- beziehungsweise Gruppentarife mit geringeren Abschlusskosten, höheren Garantieverzinsungen oder ähnlichen Vorteilen. Von diesem Vorteil können vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großen Konzernen profitieren. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass die bAV bei einem Arbeitgeberwechsel in vielen Fällen ebenfalls "umziehen" kann. Ist die direkte Übernahme der vorherigen bAV beim neuen Arbeitgeber nicht möglich, so erhält der Arbeitnehmer nach den Richtlinien der gesetzlichen Unverfallbarkeit eine Anwartschaft auf seine bisherige betriebliche Altersvorsorge. Man ist daher keinesfalls sein gesamtes "Arbeitnehmer-Leben" an einen Arbeitgeber gebunden, um die betriebliche Altersvorsorge aufrechterhalten zu können. Insgesamt bietet die betriebliche Altersvorsorge dank der Entgeltumwandlung attraktive Ersparnisse im Bereich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, dazu Flexibilität und weitere mögliche Förder- und Bonusbeträge, welche vom jeweiligen Arbeitgeber in die bAV eingezahlt werden.

Copyright © 2009 Branchen Homepage by Pluspol GmbH