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Betriebliche Altersvorsorge - Die gesetzliche Rente braucht Ergänzung
Eine Altersvorsorge für die unselbstständigen Arbeiter und Angestellten basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell mit gesetzlicher Rente, privater Zusatzrente sowie betrieblicher Altersvorsorge, kurz BAV. Der Arbeitgeber gewährt seinem sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter Versorgungsleistungen für das spätere Rentenalter. Nur mit diesen drei Versorgungsbereichen kann eine spätere wirtschaftliche Absicherung weitgehend gewährleistet werden.

Direktversicherung sowie Direktzusage gehören zu den gängigen Formen der BAV. Die Direktversicherung wird als eine Kapitallebensversicherung vom Arbeitgeber auf den Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen. Der oder dessen Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt. Sie können sich die Direktversicherung entweder in einer Summe auszahlen, oder aber sie verrenten lassen. In jedem Falle steht dem aus seinem Berufsleben ausscheidenden Mitarbeiter eine spürbare Mehreinnahme zur Verfügung. Bei der Direktzusage, die auch als Pensionszusage bezeichnet wird, stellt der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers dessen spätere Altersversorge aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Die Leistungen werden vom Arbeitgeber selbst erbracht. Für den Arbeitnehmer wirkt sich die BAV in den Jahren seiner Berufstätigkeit kostensparend auf die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben aus. Der BAV-Anteil reduziert rechnerisch das Bruttoeinkommen, sodass Steuern und Abgaben von einem dementsprechend niedrigeren Betrag berechnet werden. Der spätere Bezug der BAV-Rente ist steuerpflichtig, ebenso wie alle anderen Rentenbezüge auch.

Beim Wechsel eines Arbeitsverhältnisses gelten für die verschiedenen Formen der BAV unterschiedliche Rechtsgrundlagen. So kann der Arbeitnehmer seine Direktversicherung, wie es formuliert wird, mitnehmen; sie ist portabel. Die verschiedenen Möglichkeiten bei der Direktzusage sind unter anderem von den Gegebenheiten bei dem neuen Arbeitgeber abhängig. Die betriebliche Altersvorsorge hat sich mehr und mehr zu einer wichtigen Ergänzung der gesetzlichen Rente entwickelt. Die liegt für sich allein oftmals nur geringfügig oberhalb der Grundsicherung.

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