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Rürup-Rente - Basis-Rente für Freiberufler

Freiberufler sind in aller Regel vom ohnehin wackeligen System der gesetzlichen Altersvorsorge abgekoppelt. Der betroffene Personenkreis ist darauf angewiesen, aus eigener Kraft Vorsorge für das Alter oder auch für Phasen der Erwerbsunfähigkeit zu sorgen. Mit der sogenannten Rürup-Rente hat der Staat ein Modell zur privaten Vorsorge geschaffen, welches dem genannten Kreis helfen soll, Altersarmut zu vermeiden.

Die nach dem ehemaligen Minister Bert Rürup benannte Form der Altersabsicherung passt sich den Lebensverhältnissen von Freiberuflern und Selbstständigen an: Es ist möglich, den Rentenvertrag mit geringen verpflichtenden Mitteln zu bestreiten und in günstigen Einkommensphasen zusätzliche Beiträge zu bezahlen, was mit den finanziellen Umständen der meisten Freiberuflerinnen und Freiberuflern korrespondiert.
Die einbezahlten Beiträge sind von der Steuer absetzbar, wobei dies noch nicht 100 % dere einbezahlten Summe beträgt. Mit jedem Jahr steigt indes der absetzbare Prozentsatz.

Mit der Rürup-Rente, welche eigentlich Basis-Rente heißt, hat der Staat eine Möglichkeit für die steigende Zahl selbstständig tätiger Menschen geschaffen, für das Alter und auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit vorzusorgen und somit auch kommende Generationen zu entlasten, da es keine Furcht vor einer gigantischen Altersarmut geben muss, welche von unseren Nachkommen bestritten werden müsste. 
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