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Rürup-Rente - Die Basis-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, zählt zur Schicht 1 der privaten Altersvorsorge. Seinen Namen hat die Rürup-Rente vom Ökonom Bert Rürup, welcher stark an Konzipierung und Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 beteiligt war. Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge, bei der jährlich 78% (Stand 2014) der eingezahlten Beiträge, bis maximal 20.000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden können. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2% und wird im Jahr 2025 die 100%-Marke erreichen. Die Rürup-Rente wird nicht umlagefinanziert, sondern ist versicherungstechnisch eine kapitalgedeckte Form der privaten Altersvorsorge.

Zielgruppen des Rürup-Modells sind alle Arbeitnehmer, die in der Ansparphase ein hohes zu versteuerndes Einkommen beziehen oder aufgrund von Selbstständigkeit sowie der Beitragsverpflichtung gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk (beispielsweise Landwirte oder Ärzte) nicht riesterberechtigt sind. Die Steuervorteile in der Ansparphase sind sehr attraktiv, während die steuerliche Betrachtung in der Leistungsphase, also im Rentenalter, den Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleicht. Im Vergleich zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das gesamte angesparte und über die Jahre erwirtschaftete Kapital muss in diesem Zusammenhang ratenweise ausgezahlt, also "verrentet" werden. Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass eine Rürup-Rente auch mit weiteren Zusatzversicherungen, beispielsweise einer Hinterbliebenenabsicherung oder einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit, ausgestattet werden kann.

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